Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich & Hierarchie
- Diese AGB regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen andmore AG ("ANDMORE") und dem KUNDEN.
- Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
a) individuell unterzeichnete Purchase Order / Statement of Work ("PO/SOW"), sofern sie eine Abweichung ausdrücklich nennen;
b) das Master Service Agreement ("MSA") einschliesslich Anlagen;
c) diese AGB. - Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
2. Begriffe
Im Sinn dieser AGB gelten – unabhängig davon, ob ein separates MSA existiert – folgende Begriffe:
- PRODUKT = jede von ANDMORE gelieferte Ware einschliesslich Zubehör und Verpackung.
- SERVICE(S) = alle von ANDMORE erbrachten Dienstleistungen (z. B. Lagerung, Supply Shop Betrieb, Transport, Beratung).
- BUSINESS DAY = Montag–Freitag, ausgenommen eidgenössische oder kantonale Feiertage am Sitz von ANDMORE.
- DAP (CH) = Delivered At Place, Schweiz, Incoterms 2020.
- FORCE MAJEURE = Ereignis gemäss § 9 (z. B. Naturkatastrophen …).
- p. a. = per annum („pro Jahr“); kennzeichnet jährliche Zinssätze oder Preisgleitwerte.
3. Angebot & Vertragsschluss
- Angebote von ANDMORE sind freibleibend und 14 Kalendertage gültig. Ein Vertrag entsteht durch:
a) schriftliche Bestätigung (z. B. unterschriebene Auftragsbestätigung, E-Mail); oder
b) Lieferung der Produkte bzw. Ausführung der Services. - Angaben zu Gewicht, Farbe, Design sind branchenübliche Näherungswerte.
4. Preise & Zahlung
- Alle Preise in CHF, netto, exkl. MwSt., Zoll, Transport.
- Zahlung innert 14 Tagen netto. 2 % Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen.
- Bei Verzug: Verzugszins 5 % p. a.; CHF 50 Mahnpauschale nach 2. Mahnung. Inkassokosten mind. 15 % des offenen Betrags.
- ANDMORE kann Vorauskasse verlangen bei Zweifeln an Zahlungsfähigkeit.
- Preise sind freibleibend. Nachbestellungen gelten zum aktuellen Preis. Bereits bestätigte Aufträge bleiben preislich stabil.
- Rechnungsbeanstandungen innert 7 Tagen schriftlich. Unbestrittene Beträge bleiben zahlbar.
5. Eigentum & Pfandrecht
- Eigentumsvorbehalt bis vollständige Zahlung (§ 715 ZGB).
- Gesetzliches Pfandrecht bei Lagerleistungen (Art. 895 ZGB).
- Kein Pfandrecht bei ausschliesslich Transport-/Beratungsleistungen.
6. Lieferung, Gefahrübergang, Transport
- Incoterm: DAP (CH). Gefahrübergang bei Bereitstellung.
- Fristen sind unverbindlich, ausser als „verbindlich“ im PO gekennzeichnet.
- Teillieferungen erlaubt.
- ±10 % Mengenabweichung zulässig.
- Retouren nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung bei:
- unbenutztem Zustand, Originalverpackung;
- Standardartikel.
- Kundenspezifische Produkte nur mit spezieller Vereinbarung.
- Abweichende Transportbedingungen im PO.
- Subunternehmer erlaubt; ANDMORE bleibt verantwortlich.
7. Proofs / Satz & Freigabe
- ANDMORE darf Kundengrafiken speichern und weiterverwenden.
- Proofs innert 7 Tagen prüfen und schriftlich freigeben.
- Änderungen nach Freigabe kostenpflichtig.
- Geringe Abweichungen gelten als branchenüblich.
8. Rüge & Gewährleistung
- Mängelrüge: Offensichtlich innert 8 Tagen, versteckt innert 7 Tagen.
- Verspätete Rüge = Genehmigung.
- Gewährleistung durch Nachbesserung, Ersatz oder Gutschrift.
- Sachgewährleistung (Art. 197 ff. OR) ausgeschlossen, ausser bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
- Verjährung: 2 Jahre ab Lieferung.
9. Haftung & Versicherung
- Unbegrenzte Haftung bei Vorsatz/grosser Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit: Haftung auf CHF 100’000 oder Jahresumsatz (höherer Betrag) begrenzt. Keine Haftung für indirekte Schäden.
- Personenschäden unberührt.
- Nachweis Betriebshaftpflicht-/All-Risk-Lager-Versicherung auf Verlangen.
10. Höhere Gewalt
- Keine Haftung bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien).
- Nach 45 Tagen kann Vertrag/PO gekündigt werden.
11. Datenschutz & Geheimhaltung
- DSG und ggf. GDPR werden eingehalten.
- ANDMORE bearbeitet Daten gemäss DPA.
- Vertraulichkeitspflicht für 3 Jahre nach Vertragsende.
12. IP-Rechte & Nutzung
- Alle Rechte bleiben bei ANDMORE.
- Kunde erhält eingeschränkte, nicht übertragbare Lizenz.
- Keine Weitergabe/Verwertung ohne Zustimmung.
- Schutzrechts-Hinweise dürfen nicht entfernt werden.
13. Kündigung
- Kündigung aus wichtigem Grund jederzeit möglich.
- Vertragsverletzung oder Insolvenz berechtigt ANDMORE zur Kündigung.
- Zahlungspflichten bleiben bestehen.
14. Salvatorische Klausel & Schriftform
- Ungültige Bestimmungen werden durch wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.
- Änderungen nur schriftlich mit Unterschrift beider Parteien.
15. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
- Ausschliesslich Schweizer Recht.
- Gerichtsstand: Bremgarten (AG).