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AGB

Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich & Hierarchie

  1. Diese AGB regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen andmore AG ("ANDMORE") und dem KUNDEN.
  2. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
    a) individuell unterzeichnete Purchase Order / Statement of Work ("PO/SOW"), sofern sie eine Abweichung ausdrücklich nennen;
    b) das Master Service Agreement ("MSA") einschliesslich Anlagen;
    c) diese AGB.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

2. Begriffe

Im Sinn dieser AGB gelten – unabhängig davon, ob ein separates MSA existiert – folgende Begriffe:

  • PRODUKT = jede von ANDMORE gelieferte Ware einschliesslich Zubehör und Verpackung.
  • SERVICE(S) = alle von ANDMORE erbrachten Dienstleistungen (z. B. Lagerung, Supply Shop Betrieb, Transport, Beratung).
  • BUSINESS DAY = Montag–Freitag, ausgenommen eidgenössische oder kantonale Feiertage am Sitz von ANDMORE.
  • DAP (CH) = Delivered At Place, Schweiz, Incoterms 2020.
  • FORCE MAJEURE = Ereignis gemäss § 9 (z. B. Naturkatastrophen …).
  • p. a. = per annum („pro Jahr“); kennzeichnet jährliche Zinssätze oder Preisgleitwerte.

3. Angebot & Vertragsschluss

  1. Angebote von ANDMORE sind freibleibend und 14 Kalendertage gültig. Ein Vertrag entsteht durch:
    a) schriftliche Bestätigung (z. B. unterschriebene Auftragsbestätigung, E-Mail); oder
    b) Lieferung der Produkte bzw. Ausführung der Services.
  2. Angaben zu Gewicht, Farbe, Design sind branchenübliche Näherungswerte.

4. Preise & Zahlung

  1. Alle Preise in CHF, netto, exkl. MwSt., Zoll, Transport.
  2. Zahlung innert 14 Tagen netto. 2 % Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen.
  3. Bei Verzug: Verzugszins 5 % p. a.; CHF 50 Mahnpauschale nach 2. Mahnung. Inkassokosten mind. 15 % des offenen Betrags.
  4. ANDMORE kann Vorauskasse verlangen bei Zweifeln an Zahlungsfähigkeit.
  5. Preise sind freibleibend. Nachbestellungen gelten zum aktuellen Preis. Bereits bestätigte Aufträge bleiben preislich stabil.
  6. Rechnungsbeanstandungen innert 7 Tagen schriftlich. Unbestrittene Beträge bleiben zahlbar.

5. Eigentum & Pfandrecht

  1. Eigentumsvorbehalt bis vollständige Zahlung (§ 715 ZGB).
  2. Gesetzliches Pfandrecht bei Lagerleistungen (Art. 895 ZGB).
  3. Kein Pfandrecht bei ausschliesslich Transport-/Beratungsleistungen.

6. Lieferung, Gefahrübergang, Transport

  1. Incoterm: DAP (CH). Gefahrübergang bei Bereitstellung.
  2. Fristen sind unverbindlich, ausser als „verbindlich“ im PO gekennzeichnet.
  3. Teillieferungen erlaubt.
  4. ±10 % Mengenabweichung zulässig.
  5. Retouren nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung bei:
    • unbenutztem Zustand, Originalverpackung;
    • Standardartikel.
    • Kundenspezifische Produkte nur mit spezieller Vereinbarung.
  6. Abweichende Transportbedingungen im PO.
  7. Subunternehmer erlaubt; ANDMORE bleibt verantwortlich.

7. Proofs / Satz & Freigabe

  • ANDMORE darf Kundengrafiken speichern und weiterverwenden.
  • Proofs innert 7 Tagen prüfen und schriftlich freigeben.
  • Änderungen nach Freigabe kostenpflichtig.
  • Geringe Abweichungen gelten als branchenüblich.

8. Rüge & Gewährleistung

  1. Mängelrüge: Offensichtlich innert 8 Tagen, versteckt innert 7 Tagen.
  2. Verspätete Rüge = Genehmigung.
  3. Gewährleistung durch Nachbesserung, Ersatz oder Gutschrift.
  4. Sachgewährleistung (Art. 197 ff. OR) ausgeschlossen, ausser bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
  5. Verjährung: 2 Jahre ab Lieferung.

9. Haftung & Versicherung

  1. Unbegrenzte Haftung bei Vorsatz/grosser Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit: Haftung auf CHF 100’000 oder Jahresumsatz (höherer Betrag) begrenzt. Keine Haftung für indirekte Schäden.
  3. Personenschäden unberührt.
  4. Nachweis Betriebshaftpflicht-/All-Risk-Lager-Versicherung auf Verlangen.

10. Höhere Gewalt

  1. Keine Haftung bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien).
  2. Nach 45 Tagen kann Vertrag/PO gekündigt werden.

11. Datenschutz & Geheimhaltung

  • DSG und ggf. GDPR werden eingehalten.
  • ANDMORE bearbeitet Daten gemäss DPA.
  • Vertraulichkeitspflicht für 3 Jahre nach Vertragsende.

12. IP-Rechte & Nutzung

  • Alle Rechte bleiben bei ANDMORE.
  • Kunde erhält eingeschränkte, nicht übertragbare Lizenz.
  • Keine Weitergabe/Verwertung ohne Zustimmung.
  • Schutzrechts-Hinweise dürfen nicht entfernt werden.

13. Kündigung

  • Kündigung aus wichtigem Grund jederzeit möglich.
  • Vertragsverletzung oder Insolvenz berechtigt ANDMORE zur Kündigung.
  • Zahlungspflichten bleiben bestehen.

14. Salvatorische Klausel & Schriftform

  1. Ungültige Bestimmungen werden durch wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.
  2. Änderungen nur schriftlich mit Unterschrift beider Parteien.

15. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

  • Ausschliesslich Schweizer Recht.
  • Gerichtsstand: Bremgarten (AG).